Termine, Wartezeiten und Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen

Um den Patientenfluss besser steuern zu können, haben wir seit der Covid-19-Pandemie auf Terminsprechstunde umgestellt. Wir möchten Sie daher bitten, sich für die Sprechstunde frühzeitig telefonisch anzumelden. Trotzdem sind natürlich Wartezeiten möglich. Bei zu großem Patientenandrang ist es aus medizinischer Sorgfaltspflicht manchmal leider unumgänglich, Sie auf einen Termin an einem der Folgetage zu verweisen. Bei schweren akuten Erkrankungen melden Sie sich bitte sofort, wir bemühen uns dann, Ihnen einen schnellstmöglichen Termin anzubieten. Bitte haben Sie auch Verständnis, dass wir neben Notfällen auch besonders kranke und schwache Patienten vorziehen. Die Reihenfolge der ärztlichen Behandlung kann folglich nicht von der Reihenfolge des Erscheinens abhängig gemacht werden.

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen nur in begründeten Ausnahmefällen und ausschließlich für maximal 3 Tage (gesetzliche Vorgabe) ausgestellt werden können. Melden Sie sich also frühzeitig, sollten Sie erkrankt sein und eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung benötigen.

Unsere Öffnungszeiten

Montag – Freitag 07:30 – 12:30
Mo, Di und Fr 14:30 – 18:00

Unsere Sprechzeiten

Montag – Freitag 07:30 – 11:30
Mo, Di und Fr 14:30 – 17:30

Unsere Telefonzeiten

Montag – Freitag 08:00 – 11:00
Mo, Di und Fr 15:00 – 17:30

Mittwochnachmittag – Termine nach Vereinbarung
Donnerstagnachmittag ist unsere Praxis geschlossen

  • Außerhalb der Sprechzeiten läuft eine Ansage am Telefon, hören sie diese bitte immer bis zu Ende an!
  • In Notfällen wenden sie sich an die integrierte Leitstelle (DRK, Feuerwehr) unter der Tel.-Nr. 112
  • Krankentransport: 19222
  • Am Wochenende, Feiertag, nachts: 116 117
  • Giftnotrufnummer: 0761 19240

Rezepte und Überweisungen

Sollten Sie ein Wiederholungsrezept, eine Überweisung oder ein Heilmittelrezept (z.B. für Krankengymnastik) benötigen, so bitten wir sie unser eigens dafür erstelltes Formular zu verwenden. Damit reduzieren Sie Ihre Wartezeiten und helfen uns dabei den reibungslosen Ablauf zu gewährleisten. Das Formular finden Sie hier. Sie können das Formular auch in der Praxis erhalten und in den dafür vorgesehenen Briefkasten am Praxiseingang werfen, die entsprechenden Unterlagen können Sie nach zwei Werktagen abholen!

Bitte beachten Sie, dass wir keine „Wunschrezepte“ erfüllen können! Es muss sich um Wiederholungsrezepte handeln, bei Überweisungen benötigen wir einen Grund für die Überweisung!

Für umgehende Bearbeitung müssen beim Abholen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
Versicherungskarte, eventuell die Überweisung eines anderen Arztes und, soweit vorhanden, einen Befreiungsnachweis. Ohne vorherigen Arztkontakt dürfen wir keine Rezepte oder Überweisungen ausstellen.

Seit 01.01.2008 ist mindestens ein persönlicher Arzt-Patienten-Kontakt pro Quartal erforderlich.

Bei Urlaubsvertretungen:

Bringen Sie bitte Ihre Versicherungskarte, eventuell den Befreiungsnachweis sowie Arzt-/Krankenhausberichte und Ihren Medikamentenplan mit.