Um den Patientenfluss besser steuern zu können, haben wir seit der Covid-19-Pandemie auf Terminsprechstunde umgestellt. Wir möchten Sie daher bitten, sich für die Sprechstunde frühzeitig telefonisch anzumelden. Trotzdem sind natürlich Wartezeiten möglich. Bei zu großem Patientenandrang ist es aus medizinischer Sorgfaltspflicht manchmal leider unumgänglich, Sie auf einen Termin an einem der Folgetage zu verweisen. Bei schweren akuten Erkrankungen melden Sie sich bitte sofort, wir bemühen uns dann, Ihnen einen schnellstmöglichen Termin anzubieten. Bitte haben Sie auch Verständnis, dass wir neben Notfällen auch besonders kranke und schwache Patienten vorziehen. Die Reihenfolge der ärztlichen Behandlung kann folglich nicht von der Reihenfolge des Erscheinens abhängig gemacht werden.
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen nur in begründeten Ausnahmefällen und ausschließlich für maximal 3 Tage (gesetzliche Vorgabe) ausgestellt werden können. Melden Sie sich also frühzeitig, sollten Sie erkrankt sein und eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung benötigen.